Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Übergeordnete Lebenslagen
Verwandte Dienstleistungen
- Kinderreisepass
- Sorgeerklärungen abgeben
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen