Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Untergeordnete Lebenslagen
- Elternzeit
- Kindererziehungszeiten
- Rente - Zeiten der Kindererziehung
- Staatsangehörigkeit des Kindes bei Geburt
- Taufe
Übergeordnete Lebenslagen
Verwandte Dienstleistungen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Kinderreisepass erstmalig beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Sorgeerklärungen abgeben
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen