Die Betriebe müssen im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen.
Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle". Das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.
Weitere Informationen zum Thema Kontrolle der Lebensmittelsicherheit
- Lebensmittelkontrolle
- Lebensmittelüberwachung - gesetzliche Informationen für Verbraucher im Portal "Verbraucherinfo-BW"
- Lebensmittelwarnungen
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