Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker oder Personen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen.
Voraussetzungen sind unter anderem
- ein deutscher Hochschulabschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist,
- ein den Qualifikationen entsprechender Arbeitsplatz und
- ein Mindestbruttogehalt.
Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.