Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf, die Kindertageseinrichtungen oder eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen besuchen, können Sprachfördermaßnahmen erhalten, die auf die alltagsintegrierte Sprachbildung aufbauen.

Dazu stehen zwei Förderwege zur Verfügung:

  • die Intensive Sprachförderung plus (ISF+) in Kleingruppen ab einem Alter von zwei Jahren und sieben Monaten gemäß Orientierungsrahmen zur Durchführung der Intensiven Sprachförderung plus, sowie
  • die Sprachförderung nach dem Rahmenplan „Singen-Bewegen-Sprechen im Kindergarten“ der SBS-Bildungskooperation für Kinder ab dem 3. Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Rhythmik

Folgende Träger von Kindertageseinrichtungen können Zuwendungsempfänger sein:

  • kommunale Träger
  • kirchliche Träger
  • sonstige freie Träger
  • geeignete andere juristische Personen
  • geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
  • sowie bei der Sprachfördermaßnahme ISF+ die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen.

Bei Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg ISF+ können Sprachfördergruppen aus drei bis zu sieben Kindern mit 2.200 je Kindergartenjahr und Sprachfördergruppen mit bis zu zwei Kindern mit 1.200 € bezuschusst werden.

Für Sprachfördermaßnahmen nach dem Förderweg SBS erhalten Sie pro Sprachfördergruppe eine Zuwendung in Höhe von 2.200 € je Kindergartenjahr.

Voraussetzungen

  • Die Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, die eine Sprachfördergruppe bilden kann.
  • Die pädagogische Fachkraft hat einen zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarf festgestellt oder im Rahmen der Einschulungsuntersuchung der Kinder wurde ein Bedarf an intensiver Sprachförderung festgestellt.
  • Die Sprachfördermaßnahme ISF+ wird von einer qualifizierten Sprachförderkraft durchgeführt.
  • Die Sprachfördermaßnahme SBS wird von einer zertifizierten musikpädagogischen Fachkraft in Kooperation mit einer pädagogischen Fachkraft oder qualifizierten Sprachförderkraft durchgeführt.
  • Die Eltern der Kinder sind mit der Sprachförderung einverstanden.
  • Die intensive Sprachförderung im Förderweg ISF+ (Intensive plus) umfasst mindestens 120 Zeitstunden, bei Gruppen mit weniger als drei Kindern mindestens 100 Zeitstunden, pro Kindergartenjahr und Fördergruppe. Sprachfördermaßnahmen im Rahmen der SBS-Bildungskooperation (Singen-Bewegen-Sprechen) betragen 36 Zeitstunden jährlich pro Kindergartenjahr und Fördergruppe.

Zuständigkeit

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Ablauf

Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bzw. der Träger der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen bei der zuständigen Stelle (L-Bank) schriftlich mit dem vorgesehenen Formular beantragen.

Dieser erhält über die Bewilligung oder die Ablehnung der Zuwendung einen Bescheid.

Fristen

30. November des jeweiligen Kalenderjahres.

Erforderliche Unterlagen

Zustimmungserklärung zur Teilnahme des Kindes an einer Sprachfördermaßnahme sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

VwV Kolibri

Vertiefende Informationen

Frühkindliche Förderung

Förderantrag

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Antragsaufkommen.

Freigabevermerk

21.02.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

Formulare dieser Dienstleistung