Wenn Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren haben, können Sie ein Ersatzzeugnis beantragen.
Voraussetzungen
Sie haben ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren.
Zuständigkeit
die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat
Ablauf
Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Identitätsnachweises erfolgen.
Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.
Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
Kosten
je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 bis 175,00
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG)
- §3 Übernahme des Archivguts
Erlass "Ausstellung von Ersatzzeugnissen" des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 10.10.1995
Vertiefende Informationen
In Baden-Württemberg bewahren die Schulen Abschluss- oder Abgangszeugnisse mindestens 30 Jahre lang auf.
Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden.
Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind.
Diese sollen die Schulen spätestens 60 Jahre, nachdem die Betroffenen die Schule verlassen haben, löschen.
Freigabevermerk
20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg