Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Führung des Rechtsdienstleistungsregisters zuständig geworden. Dieses finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

Voraussetzungen

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Ablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Sonstiges

keine

Freigabevermerk

20.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

Formulare dieser Dienstleistung

Lebenslagen dieser Dienstleistung