STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von werdenden Eltern zu stärken. Es bietet:
- Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs, auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr,
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen wie zum Beispiel
Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden
Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die:
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdende) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs durchführen,
- spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien
- frühe Elternschaft,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht) oder
- Behinderung eines Familienmitglieds,
- Mehrlingsfamilien,
- Familien mit Migrationshintergrund,
- Pflege- oder Adoptivfamilien,
- Familien, die Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds verarbeiten müssen
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.
Zuständigkeit
Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:
- Das Jugendamt bzw. die
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes, - bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist, - wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Ablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.
Fristen
Für Eltern: Keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Bearbeitungsdauer
keine
Bezugsort
Das zuständige Jugendamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.01.2023 freigegeben.
Lebenslagen dieser Dienstleistung
- Rechte und Pflichten der Adoptiveltern
- Förderung der Weiterbildung
- Pflegeeltern
- Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
- Unterstützung für Pflegeeltern
- Geburt
- Finanzielle Hilfen und Rente
- Familie und Kinder
- Beratungsstellen für Familien
- Hilfen zur Erziehung
- Der Bund fürs Leben
- Familie in der Gesellschaft
- Alleinerziehende
- Adoption
- Weiterbildung