Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Bescheid, den Sie von der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen erhalten haben, fehlerhaft ist, können Sie ihm widersprechen.

Bitte beachten: Mit diesem Onlineformular können Sie nur gegen einen Bescheid des Landratsamts Tübingen in folgender Angelegenheit Widerspruch einlegen:

  • Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

Gegen andere Entscheidungen des Landratsamtes kann auf diesem Weg kein Widerspruch eingelegt werden.

Ein fristgerechter und begründeter Widerspruch gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis hat eine Überprüfung der Entscheidung zur Folge. Wird für den Widerspruch seitens des Landratsamtes Tübingen keine Abhilfemöglichkeit gesehen, wird die Widerspruchsakte einschließlich Tonaufzeichnung an die Fachaufsicht, das Regierungspräsidium Tübingen, als Widerspruchsbehörde übermittelt.

Das Regierungspräsidium bearbeitet die Widerspruchsangelegenheit in eigener Zuständigkeit und leitet die vorgesehene Beteiligung des gemeinsamen Gutachterausschusses ein, dessen Vorsitzende/r die Einzelgutachten auswertet und eine Einschätzung zur Entscheidung ausspricht. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bis die Einschätzung des gemeinsamen Gutachterausschusses vorliegt, einige Monate vergehen können und die Kosten hierfür erfahrungsgemäß bei ca. 1.000 bis 2.000 Euro liegen.

Kann dem Widerspruch nach der Beteiligung des gemeinsamen Gutachterausschusses weiterhin nicht abgeholfen werden, wird das Regierungspräsidium Tübingen die Widerspruchsangelegenheit abschließend prüfen und ggf. einen gebührenpflichtigen Widerspruchsbescheid erstellen. In diesem Fall trägt die antragstellende Person die Kosten für den Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Tübingen, die Gebühren des gemeinsamen Gutachterausschusses und die Gebühren des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidium Tübingen.

Voraussetzungen

Für die Nutzung des Online-Widerspruchs ist entweder

  • ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion,
  • eine eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
  • ein elektronischer Aufenthaltstitel

notwendig.

Mit diesem Formular können Sie ein Widerspruch nur für sich selbst einlegen. Das Einlegen eines Widerspruchs für jemanden anderen ist auf diesem Weg nicht möglich.

Ablauf

Wenn Sie den Online-Widerspruch aufrufen, werden Sie aufgefordert Ihre Identität nachzuweisen. Dazu nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres entsprechenden Ausweismittels (bspw. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion). Ihre Daten werden direkt in den elektronischen Widerspruch eingefügt und können nicht mehr verändert werden. In einem weiteren Schritt können Sie, falls gewünscht, einen bereits erstellten Widerspruch hochladen.

Fristen

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Ausgangsbescheides eingelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Im Widerspruchsverfahren können ggf. Unterlagen, wie z.B. eine Widerspruchsbegründung angefordert werden.

Kosten

Das Einlegen des Widerspruchs an sich ist gebührenfrei. Für den weiteren Verlauf des Widerspruchsverfahrens tragen die Antragstellenden in der Regel die anfallenden Kosten.

Sonstiges

Widersprüche in elektronischer Form können rechtswirksam eingereicht werden, wenn Sie sich mit elektronischem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder eID für EU-Bürger identifizieren. Wenn Sie Ihr elektonsiches Ausweismittel zum ersten Mal nutzen, finden Sie hier eine Video-Anleitung zur Einrichtung.

Alternativ ist die Nutzung eines elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) möglich (Mein Justizpostfach). Ihre elektronischen Schreiben unterzeichnen Sie hier mit Ihrem getippten Namen. Weiterhin können elektronische Dokumente, die Sie einreichen möchten, mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz unterzeichnet und uns zugesandt werden. Ansonsten bedürfen diese aus rechtlichen Gründen der Schriftform, d.h. eine eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.

Freigabevermerk

17.10.2025, Landkreis Tübingen