Sie möchten Krankentransporte betreiben oder Ihren schon genehmigten Krankentransportbetrieb verlängern, ändern oder erweitern?
Dann müssen Sie vor Beginn des Betriebs der Änderung oder Erweiterung eine Genehmigung einholen.
Achtung: Die Genehmigung erhalten Sie für höchstens vier Jahre.
Wenn Sie den Betrieb nach Ablauf der Genehmigungsdauer fortführen möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf eine neue Genehmigung beantragen.
Voraussetzungen
- Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs:
Entscheidend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs. Die wirtschaftliche Grundlage für die Vorhaltung der Geschäftseinrichtung, der Fahrzeuge und des Personals muss ausreichend sein - Zuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der zur Geschäftsführung bestellten Person:
Aufgrund der im Krankentransport betroffenen Rechtsgüter Leben und Gesundheit gelten für die Zuverlässigkeit strenge Regeln. Die Person muss daher nach ihrer gesamten Lebensführung erkennen lassen, dass sie der Verantwortung gerecht werden wird. - Fachliche Eignung der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der zur Geschäftsführung bestellten Person:
Die fachliche Eignung muss durch eine Prüfung oder durch eine angemessene Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen nachgewiesen werden. Außerdem muss die antragstellende Person: - die Prüfung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter abgelegt haben oder
- eine dreijährige Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen unter aktiver Teilnahme am Rettungsdienst nachweisen.
- Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung Digitalfunk
- Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich der eingesetzten Krankentransportwagen und deren Besetzung:
- Die eingesetzten Krankentransportwagen müssen besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankentransportwagen anerkannt sein. Darüber entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde.
- Die Krankentransportwagen müssen im Einsatz mit zwei geeigneten Personen besetzt werden, wobei immer mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Patientinnen und Patienten betreuen muss. Die zweite Person muss mindestens die Qualifikation zur Rettungshelferin oder zum Rettungshelfer innehaben.
Zuständigkeit
Die für die Genehmigung zuständige Stelle richtet sich nach dem Betriebsbereich.
Zuständige Stelle ist,
- ...wenn der Betriebsbereich in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- ...wenn der Betriebsbereich in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
- ...wenn der Betriebsbereich mehrere Stadt- und Landkreise umfasst, das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der Betriebsbereich liegt oder die vom Regierungspräsidium beauftragte Stelle;
- ...wenn der Betriebsbereich mehrere Regierungsbezirke betrifft, die durch das Innenministerium bestimmte Stelle.
Beispiele:
Ein Unternehmen möchte eine Genehmigung mit dem Betriebsbereich Landkreis Tuttlingen. Der Betriebsbereich umfasst damit einen Landkreis. Zuständige Stelle ist hier das Landratsamt Tuttlingen.
Ein Unternehmen möchte eine Genehmigung mit dem Betriebsbereich Stadtkreis und Landkreis Heilbronn. Der Betriebsbereich umfasst damit einen Stadtkreis und einen Landkreis. Der Betriebsbereich umfasst damit mehrere Kreise des gleichen Regierungsbezirks. Zuständige Stelle wäre hier das Regierungspräsidium Stuttgart oder die vom Regierungspräsidium Stuttgart bestimmte Stelle, zum Beispiel das Landratsamt oder die Stadtverwaltung Heilbronn.
Ablauf
Onlineantrag
Hinweis: Geben Sie eine Gemeinde in ihrem Betriebsbereich an. Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag der zuständigen Stelle anzeigen.
Je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises stehen die Antragsformulare online zum Download zur Verfügung.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Antragstellende Person oder zur Führung der Geschäfte bestellte Person
- Betriebsbereich
- Betriebs- und Vorhaltezeiten
- Auflistung der Krankentransportwagen mit den amtlichen Kennzeichen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis der antragstellenden Person
- Nachweise der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs:
- Eigenkapitalnachweis beziehungsweise ein durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer oder ein Kreditunternehmen unterschriebenes Vermögensverzeichnis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über den Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Gegebenenfalls beglaubigte Abschrift der Eintragung ins Handels- oder Genossenschaftsregister beim Amtsgericht
- Gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag mit Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Nachweis der Zuverlässigkeit der antragstellenden Personoder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person:
- Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Kopien der Fahrzeugscheine, aus denen hervorgeht, dass die Krankentransportwagen als solche anerkannt sind;
- Nachweise der Hauptuntersuchung der Krankentransportwagen;
- Nachweis über die ordnungsgemäße Besetzung der Krankentransportwagen mit zwei geeigneten Personen (zum Beispiel Dienstplan, Bescheinigung durch den Bereichsausschuss diese können Sie bis spätestens vier Wochen vor der geplanten Betriebsaufnahme vorlegen);
- Nachweis ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse (zum Beispiel durch Vorlage eines Hygieneplans)
- möglicherweise Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern (diese können Sie auch nachreichen).
- Teilnahmevereinbarung zur Nutzung des Digitalfunks BOS im Rettungsdienst (Krankentransport).
Wenn Sie die Genehmigung zum ersten Mal beantragen zusätzlich: Nachweis der fachlichen Eignung der antragstellenden Person oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person:
- Nachweis einer dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, oder Nachweis der bestandenen Prüfung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Nachweis der Prüfung als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter oder Nachweis einer mindestens dreijährigen aktiven Tätigkeit im Rettungsdienst.
Die fachliche Eignung wird bei den Leistungsträgern, mit denen das Innenministerium auf Landesebene Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung geschlossen hat, grundsätzlich als gegeben angesehen.
Hinweis: In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Höhe der Gebühren.
Sonstiges
Genehmigungsumfang und –inhalt:
Die Genehmigung gilt
- für das Unternehmen
- für den Krankentransport im gesamten Land Baden-Württemberg
- für das einzelne mit einem amtlichen Kennzeichen versehene Fahrzeug
- je nach Inhalt der Genehmigung für maximal 4 Jahre.
Die Genehmigung enthält folgende Nebenbestimmungen:
- nähere Bestimmungen der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie der Betriebszeiten,
- Verpflichtung zur Gewährleistung ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse,
- Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr,
- Verpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen) sowie
- Verpflichtung der Beachtung des Vermittlungsmonopols der Integrierten Leitstelle.
Hinweis: Die Genehmigungsbehörde kann nach eigenem Ermessen weitere Nebenbestimmungen erlassen. Diese können
- die Zusammenarbeit der Unternehmen untereinander und mit dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienst regeln und
- die Unternehmen zur Dokumentation der Beförderungsaufträge und deren Abwicklung verpflichten.
Sofern es um die Zulassung eines Reservefahrzeugs zu einer bestehenden Genehmigung geht, kann die Genehmigungsbehörde weitere Nebenbestimmungen anordnen.
Die Betriebsaufnahme müssen Sie unter Angabe des Betriebsbereichs sowie der einzelnen Fahrzeuge jeweils mit amtlichem Kennzeichen bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Ferner müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorhaltungen für den Krankentransport nachrichtlich in den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich aufgenommen werden. Dies erreichen Sie, indem Sie den für Ihren Betriebsbereich zuständigen Bereichsausschuss über Ihre Genehmigung informieren.
Rechtsgrundlage
Gesetz über den Rettungsdienst (Rettungsdienstgesetz - RDG):
- § 29 Genehmigungspflicht
- § 30 Genehmigungsvoraussetzungen
- § 31 Umfang der Genehmigung, Anzeige der Betriebsaufnahme und Anzeige der Betriebsaufgabe
Rettungsdienstplan 2022 für Baden Württemberg:
- § 67 ff. Genehmigung zum Betrieb von Notfallrettung und Krankentransport
Bezugsort
Die Genehmigung berechtigt Sie zur Ausübung des Krankentransportes in ganz Baden-Württemberg. Sie müssen aber zusätzlich einen Betriebsbereich wählen. Dies ist der Bereich, in der Ihr Unternehmen zur Erbringung von Krankentransportleistungen verpflichtet ist. Wie dieser zugeschnitten ist, entscheiden Sie selbst. Er kann Teile eines Rettungsdienstbereiches oder auch einen gesamten Rettungsdienstbereich erfassen.
Freigabevermerk
13.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg