Untersagung der Bewässerung von Sport- und Freizeitanlagen


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe hat die Gemeinde Dormettingen darüber informiert, dass sich die Versorgungslage im Verbandsgebiet in den vergangenen Tagen erheblich verschärft hat. Der Wasserverbrauch übersteigt mittlerweile das tägliche Förderaufkommen der Gewinnungsanlagen, wodurch die Wasserstände in den Haupthochbehältern auf ein kritisches Niveau abgesunken sind. Gleichzeitig stoßen die Gewinnungs-, Förder- und Speicheranlagen des Zweckverbandes aufgrund der außergewöhnlich hohen und zeitgleich auftretenden Verbrauchsspitzen immer häufiger an ihre technischen Leistungsgrenzen. Dadurch ist die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zunehmend gefährdet.

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Wasserversorgung Hohenberggruppe in einer für den gestrigen Montag kurzfristig anberaumten Dringlichkeitssitzung nach eingehender Beratung und sorgfältiger Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte einstimmig beschlossen, den Verbandsmitgliedern dringend zu empfehlen, mit sofortiger Wirkung ein Verbot der Bewässerung von Sport- und Freizeitanlagen auszusprechen, soweit hierfür Trinkwasser aus dem öf-fentlichen Leitungsnetz verwendet wird.

Für die Gemeinde Dormettingen hat die Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung oberste Priorität. Um die Versorgungssicherheit auch weiterhin gewährleisten zu können, ergeht daher mit sofortiger Wirkung folgende


V E R F Ü G U N G


1.    Die Bewässerung sämtlicher Sport- und Freizeitanlagen im Gebiet der Gemeinde Dormettingen  ist bis auf Weiteres untersagt, soweit hierfür Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz verwendet wird.

2.    Alle betroffenen Vereine, Nutzer und sonstigen Verantwortlichen haben das Bewässerungsverbot unverzüglich umzusetzen und einzuhalten.

Diese Verfügung dient dem Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung und damit einem überragenden Gemeinwohlinteresse. Nur wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten und konsequent auf nicht zwingend erforderliche Wasserverbräuche verzichten, kann die Versorgung der Bevölkerung auch weiterhin sichergestellt werden.

Die Gemeinde Dormettingen wird die Einhaltung dieser Verfügung konsequent überwachen. Bei Zuwiderhandlungen sieht sie sich zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung gezwungen, die Wasserversorgung des betreffenden Anschlusses bis auf Weiteres einzustellen.

Sobald sich die Versorgungslage nachhaltig entspannt hat, wird die Gemeinde Dormettingen die Verfügung unverzüglich aufheben und die betroffenen Vereine hierüber informieren.

Wir bitten Sie für diese notwendige Maßnahme um Verständnis und danken Ihnen ausdrücklich für Ihre Unterstützung sowie Ihr verantwortungsbewusstes Handeln.

Ihr Bürgermeisteramt