Aufgrund der neuen Corona-Verordnung, gültig ab 01.01.2022, ist ein Besuch auf dem Rathaus nur mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der „3G-Regel“ möglich.
Die Gemeindeverwaltung
Aufgrund der neuen Corona-Verordnung, gültig ab 01.01.2022, ist ein Besuch auf dem Rathaus nur mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der „3G-Regel“ möglich.
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