Haushaltssatzung der Gemeinde Dormettingen
für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                                EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

3.416.906

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

3.745.942

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-329.036

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-329.036

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

3.206.370

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

3.181.862

2.3Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

24.508

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.562.400

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

844.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

718.400

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

742.908

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

18.500

 

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

18.500

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

724.408

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                      0 EUR.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                          0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                  749.000 EUR.

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden für das Haushaltsjahr 2025 bereits mit der Hebesatzsatzung festgesetzt.

Diese sind

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

380 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

280 v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

340 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

 

Dormettingen, den 20.03.2025

 

 

Anton Müller

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