Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Hinweis: Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Voraussetzungen
Keine
Zuständigkeit
das Bundeskartellamt
Ablauf
- Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Online-Formular,
- Brief (per Post),
- Telefon oder
- Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
- Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
§ 54 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Vertiefende Informationen
- Hinweise auf der Internetseite des Bundeskartellamts
- Broschüre „Erfolgreiche Kartellverfolgung - Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher“ (PDF)
Bearbeitungsdauer
in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen
Freigabevermerk
Stand: 18.08.2020
Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)