Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen können eine einmalige finanzielle Hilfe beantragen.
Höhe: 1.700 Euro je Kind.
Er ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar.
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Ablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt abgeben oder direkt der L-Bank zusenden.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 23 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 44 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)
- §§ 48 - 49a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
Voraussetzungen
- Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
- Sie leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
Zuständigkeit
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder